Öffentlich statt im stillen Kämmerlein
Zurzeit läuft das Verfahren zur Neubesetzung des Präsidiums der SRG Deutschschweiz. Dabei gibt es zwei Neuerungen: Die Funktion wird öffentlich ausgeschrieben, und es ist ein Co-Präsidium möglich.
Ein kurzer Blick zurück: Bis vor rund 20 Jahren war es üblich, dass die Regionalgesellschaft SRG Deutschschweiz von einem Mitglied des National- oder Ständerats präsidiert wurde. Überhaupt war die Verbindung der Trägerschaft mit der Politik viel enger als heute. Mit dem Parlamentsgesetz von 2002 wurde es Mitgliedern des Parlaments untersagt, in Bundesbetrieben und bundesnahen Organisationen Leitungsfunktionen zu übernehmen. Die SRG, obwohl ein privatrechtlicher Verein und damit nicht in Bundesbesitz, gehört in diese Gruppe, was sich unter anderem daran zeigt, dass der Bundesrat nach wie vor zwei Mitglieder der Verwaltungsrats SRG SSR ernennt.
Seither hat sich das Präsidium mit jeder neuen Wahl weiter vom Staat entfernt. Vor acht Jahren folgte der Kommunikationsfachmann Andreas Schefer auf Viktor Baumeler, der zuvor Luzerner Staatsschreiber war. Alle diese Wahlen folgten dem Prinzip der Kooptation, dass also die Mitglieder des Führungsgremiums selbst Ausschau nach geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten hielten; zudem nominierten allenfalls Mitgliedgesellschaften jemanden für die Spitze der Regionalgesellschaft.
Erstmals in der Geschichte der SRG Deutschschweiz ist das Präsidium nun öffentlich ausgeschrieben worden. Seit rund zwei Wochen ist die Ausschreibung auf zahlreichen Plattformen aufgeschaltet. Die Mitgliedgesellschaften sollen Personen, die ihnen als geeignet erscheinen, auf die Ausschreibung aufmerksam machen, eine Nomination ist hingegen nicht vorgesehen. Jede Person mit Ambitionen muss sich aktiv für die Funktion bewerben.
Die SRG Deutschschweiz hat bereits bei der letzten Ersatzwahl eines Mitglieds des Regionalvorstands gute Erfahrungen mit der Ausschreibung der Funktion gemacht. Es haben sich Personen gemeldet, die zweifellos nicht im Blickfeld der bisherigen Mitglieder standen. Politische und gesellschaftliche Vielfalt ist aber zwingend für einen Verein, der die gesamte Bevölkerung vertreten soll und will.
Neu ist auch, dass ausdrücklich ein Co-Präsidium möglich ist. Dazu wurden die Statuten der SRG Deutschschweiz angepasst. Diese sahen bisher ausschliesslich eine einzelne Person an der Spitze vor. Neu können sich zwei Personen gemeinsam fürs Präsidium bewerben; sie müssen bereits bei der Bewerbung Angaben dazu machen, wie sie sich die Aufgabenteilung grob vorstellen. Falls ein Co-Präsidium gewählt wird, gilt es als feste Paarung: Sollte eine der beiden Personen zurücktreten wollen, müsste auch die andere gehen.
Die Anmeldefrist läuft bis zum 10. Juli. Danach wird ein vierköpfiger Nominationsausschuss – unter meiner Leitung – die Kandidaturen sichten und bis zur Sitzung des Regionalrats vom 5. Dezember einen Wahlvorschlag erarbeiten.