Vorstand der SRG AG SO beschliesst Ja-Parole zur RTVG-Revision

An einer ausserordentlichen Sitzung hat der Vorstand der SRG Aargau Solothurn (SRG AG SO) einstimmig die Ja-Parole zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschlossen.

Dank Internet können Radio und Fernsehen heute über die verschiedensten Geräte jederzeit empfangen werden. Die bisherige geräteabhängige Gebühr ist nicht mehr zeitgemäss. Das neue Erhebungssystem ist einfacher, fairer und günstiger. Dank dem Systemwechsel sinken die Gebühren für alle Haushalte um fast 15 Prozent von neuerdings 451 auf unter 400 Franken. Dies wird möglich, weil es keine Schwarzseher und Schwarzhörerinnen mehr gibt. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV sowie Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sind von der Gebühr befreit. Wer kein Empfangsgerät besitzt, kann sich in den ersten fünf Jahren von der Gebühr befreien lassen.

Ein Grossteil der Schweizer KMU wird von der Medienabgabe befreit. Heute sind im Prinzip alle Unternehmen gebührenpflichtig, allerdings kommen nur rund 20 Prozent dieser Pflicht nach. Mit dem neuen Gesetz werden alle Unternehmen mit einem Umsatz unter einer halben Million Franken von der Gebühr befreit. Dies entspricht 75 Prozent der Unternehmen in der Schweiz. Weitere 9 Prozent bezahlen weniger als heute.

Vom neuen Gesetz profitieren werden vor allem die privaten Radio- und Fernsehsender: Sie erhalten neu bis zu 27 Millionen Franken mehr pro Jahr; in den Kantonen Aargau und Solothurn betrifft dies das Fernsehen Tele M1 und das Radio Kanal K. Sie werden zudem bei der Umstellung auf die digitale Verbreitung ihrer Programme unterstützt.

Die Revision des RTVG kommt am 14. Juni zur Abstimmung. Der Vorstand der SRG AG SO, dem regionalen Trägerschaftsverein der SRG SSR, empfiehlt einstimmig ein Ja zur Vorlage.

SRG Aargau Solothurn

Die SRG Aargau Solothurn (SRG AG SO) ist die Trägerschaft des Schweizer Radio und Fernsehen SRF in den Kantonen Aargau und Solothurn. Sie bildet die Brücke zwischen Programmschaffenden und Publikum und setzt sich ein für einen unabhängigen Service public der SRG. Zudem tritt die SRG AG SO für eine angemessene Berücksichtigung der Kantone Aargau und Solothurn in den elektronischen Medien der SRG ein.

Die SRG AG SO ist eine der sieben regionalen Mitgliedgesellschaften der SRG Deutschschweiz und ist als Verein organisiert. Interessierte Personen können den Gesellschaften beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftsarbeit Einfluss auf die Tätigkeit der SRG SSR nehmen.

Tags

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten