Programmkommission der SRG Aargau Solothurn widmet sich Fernsehbeiträgen
Die Programmkommission der SRG Aargau Solothurn richtet ihr Augenmerk nicht nur auf die Arbeit, welche die Redaktion des Regionaljournals Aargau Solothurn am Radio leistet. Einmal im Jahr widmet sie sich auch der Arbeit der Fernsehkorrespondenten. So, wie an ihrer letzten Sitzung im August.
Mehrheitlich beobachtet die Programmkommission (PK) der SRG Aargau Solothurn, was im Regionaljournal Aargau Solothurn im Radio berichtet wird. Einmal im Jahr aber kümmern sich die Mitglieder der PK um die Beiträge, welche von den SRF Korrespondentinnen und Korrespondenten fürs Fernsehen, vornehmlich für «Schweiz aktuell», «Tagesschau» und «10 vor 10» gemacht werden. An ihrer letzten Sitzung hat sie dies wiederum getan. Dabei stellten sich die PK-Mitglieder die Frage, wie sich die Fernsehbeiträge von jenen am Radio unterscheiden und was denn einen TV-Beitrag genau ausmacht. Dazu wurden Fernseh- und Radiobeiträge zu den gleichen Themen – von aktueller Berichterstattung bis zu Hintergrundreportagen – miteinander verglichen.
Im Gespräch mit den beiden Korrespondentinnen der Kantone Aargau und Solothurn, Noëmi Ackermann und Natascha Schwyn, kam auch zum Ausdruck, an wen sich deren Beiträge richten: Sie sprechen ein nationales Publikum an und informieren dieses, während das Regionaljournal in erster Linie eine regionale Hörerschaft anspricht. Das müsse etwa in der Vermittlung und Auswahl der jeweils relevanten Informationen berücksichtiget werden. Auf nationaler Ebene gilt es, mehr Vorwissen und weniger Details zu vermitteln, während das oft bereits informierte Radiopublikum vertieft informiert werden kann. Einfluss auf die Gestaltung eines Fernsehbeitrags hat auch das Bildmaterial: Der Sprechtext muss sich immer am gezeigten bzw. zur Verfügung stehenden Bildmaterial orientieren. Dabei ist es wichtig, dass alle Beteiligten – Korrespondentin, Kameramann und Cutter – die gleiche konzeptionelle Idee des Beitrags vor Augen haben. Im Gegensatz dazu ist beim Radio für die Gestaltung des Beitrags meist ein einzige Person zuständig: der Redaktor. All dies bewirkt, dass für die Gestaltung eines Fernsehbeitrags viel mehr Zeit erforderlich ist. Eines der beobachteten Beispiele veranschaulichte das deutlich: für einen knapp fünfminütigen Beitrag waren rund zwei Arbeitstage nötig.
Die Programmkommission der SRG Aargau Solothurn kam in ihrer Beobachtung zum Schluss, dass die Fernsehbeiträge der Korrespondentinnen eine gute Ergänzung zu den Informationen in Radiobeiträgen sind. Bilder vermitteln Inhalte auf einer oft emotionaleren, direkteren Ebene als Worte allein dies tun. Und die unterschiedliche konzeptionelle Herangehensweise an Themen liefert unterschiedliche Zugänge zum gleichen Thema.
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