Die «Zehn Gebote» des SRG-Journalismus
Darf ich Personen filmen, die an einer Demonstration teilnehmen? Die Antwort auf diese Frage erhalte ich als SRF-Journalist in den «Publizistischen Leitlinien». Sie sind das wichtigste Arbeitsinstrument von uns Redaktorinnen und Redaktoren. In den «Publizistischen Leitlinien» stehen die zentralen Regeln unseres Handwerks. Sie sind damit fast so etwas wie die «Zehn Gebote» des SRG-Journalismus.
Die publizistischen Leitlinien sind aber nicht nur für uns Medienschaffende wichtig, sondern auch für die Ombudsstelle und für das Publikum. Für die Ombudsstelle sind die Leitlinien eine Richtschnur beim Beurteilen, ob wir Journalistinnen und Journalisten korrekt gearbeitet haben. Und auch für das Publikum – also für Sie, liebe Leserinnen und Leser – können die Leitlinien hilfreich sein, um unserem öffentlichen Medienhaus auf die Finger zu schauen. Deshalb sind sie unter publizistische-leitlinien.srgssr.ch auch jederzeit öffentlich einsehbar.
Weniger Regeln…
Erstmals herausgegeben wurden die publizistischen Leitlinien 2003 von Ueli Haldimann, dem damaligen Chefredaktor von SF DRS. Von Anfang an waren sie kein statisches Regelwerk, sondern ein lebendiges Instrument, das immer wieder überarbeitet und verändert wurde. Mit den digitalen Medien wurden vor allem Regeln ergänzt.
Eine grosse Veränderung erfuhren die publizistischen Leitlinien diesen Frühling. Im März 2026 ist die neuste Version herausgekommen. Neu gelten die Leitlinien nicht mehr nur fürs deutschsprachige SRF, sondern auch fürs französischsprachige RTS, die italienischsprachige RSI und das romanische RTR – es ist ein einheitliches Regelbuch für die gesamte SRG.
Weil sie nun in allen Sprachregionen gelten, sind die neuen SRG-Leitlinien allgemeiner gehalten und dadurch etwa 10 Prozent kürzer als die bisherigen SRF-Leitlinien. Ein paar Beispiele:
- Vor Abstimmungen und Wahlen sind keine exakten Fristen mehr definiert, bis wann Kandidierende als Interview-Gäste eingeladen oder Beiträge zu Abstimmungs-Themen ausgestrahlt werden dürfen. Es gilt zwar weiterhin eine erhöhte Sorgfaltspflicht in der «heissen Phase», wann diese Phase genau ist, steht in den Leitlinien aber nicht mehr.
- Früher galt: Interviewte, die sich auf Hochdeutsch nicht genügend auszudrücken vermögen, können in hochdeutschen Sendungen mit Mundart-O-Tönen zu Wort kommen. Und im Duden enthaltene Helvetismen wie Velo, Spital und Trottoir sind erlaubt. Nun heisst es kürzer und weniger detailliert: «Helvetismen sind erlaubt».
- Noch im Februar war das Kapitel zum Thema «diskriminierungsfreie Sprache» ziemlich lang. Es enthielt konkrete Beispiele, wie bei SRF gendergerecht formuliert wird. Da wurde etwa erklärt, dass auf den eigenen digitalen Plattformen auf den geschriebenen Genderdoppelpunkt und in linearen Sendungen auf den mündlichen Glottisschlag zu verzichten ist, dass diese jedoch in Formaten auf anderen digitalen Kanälen wie Youtube verwendet werden dürfen. Jetzt, wo das Kapitel auch für Französisch und Italienisch gilt, heisst es nur noch: «Welche Varianten wir konkret verwenden, stimmen wir auf die jeweiligen Kanäle, Zielgruppen und regionalen Gegebenheiten ab.»
- Das Kapitel zu «Duzen und Siezen» ist ganz verschwunden. Wurde zuvor noch ausführlich beschrieben, was in welchen Situationen und Sendungen erlaubt ist (dass bspw. das Duzen unter Kolleginnen und Kollegen in linearen Info-Sendungen wie dem Regionaljournal nicht zulässig ist, hingegen in «Info-Podcasts, die jüngere Nutzer:innen haben» schon), findet sich in den neuen Leitlinien nur der Satz: «Die Ansprache von Personen wird den regionalen oder formatspezifischen Gegebenheiten angepasst.»
…weniger Klarheit?
Dass die neuen publizistischen Leitlinien kürzer und weniger detailliert sind, kann für unseren Redaktions-Alltag positiv wie negativ sein. Dass einige Regeln nicht mehr so starr und streng sind, mag «befreiend» wirken. Andererseits führen die stellenweise etwas schwammigen Formulierungen wahrscheinlich dazu, dass wir als Regionalredaktion häufiger bei der Chefredaktion werden nachfragen müssen, was denn nun eigentlich gilt. Gut möglich, dass SRF für die Deutschschweiz bald wieder schriftlich festlegen wird, was in den landesweit gültigen SRG-Leitlinien nun fehlt.
Das Vertrauen in unsere Arbeit stärken wir nur durch Transparenz und im Austausch mit dem Publikum. Auch wenn sich die Leitlinien gelegentlich ändern, so werden sie deshalb doch stets öffentlich einsehbar bleiben. Gerne möchte ich Sie… oder euch… oder dich… hiermit ermuntern, sich ein eigenes Bild davon zu machen: publizistische-leitlinien.srgssr.ch
Übrigens: Ja, ich darf Personen filmen, die an einer Demonstration teilnehmen, weil sie sich «offenkundig freiwillig in der Öffentlichkeit exponieren». In den publizistischen Leitlinien steht das in Kapitel 6.6.