Durchwegs positives Urteil über die Gerichtsberichterstattung

Die Gerichtsberichterstattung ist ein fester Bestandteil der Information von SRF und der SRG-Medien allgemein. Aus der Regionalredaktion in Aarau berichten die Redaktorinnenund Redaktoren regelmässig über Prozesse nach schweren Verkehrsunfällen, Betrugsdeliktenoder Gewaltverbrechen.

Die Kommission Programmbeobachtung der SRG Aargau Solothurn hat im Rahmen ihrer jüngsten Beobachtung die Berichterstattung des Regionaljournals über Gerichtsprozesse unter die Lupe genommen. Hierfür haben die Mitglieder die gesamte Berichterstattung über vier Fälle angehört und beurteilt (s.u.).
Gesamthaft fand die Kommission, in welcher sich aktuell einige Mitglieder mit juristischem Hintergrund engagieren, lobende Worte für die Arbeit der Redaktorinnen und Redaktoren. Die an sie gestellten, hohen Erwartungen – wie man sich diese Arbeit von SRF erhofft – würden erfüllt. Die Vorfälle, die zur Verhandlung führen, sowie auch der Prozessverlauf selbst werden sachlich, gut nachvollziehbar und ausgewogen geschildert. Positiv wahrgenommen wurde insbesondere der Umstand, dass dort, wo andere auf reisserische Formulierungen und Schlagzeilen setzen, die Journalist:innen von SRF weiterhin der unaufgeregten Sachlichkeit verpflichtet agieren. Insbesondere wurde gelobt, dass gerade im Fall von Gewaltverbrechen oder bei Kindsmissbrauch auf Details verzichtet wird, die für vielleicht sensible Ohrenunzumutbar sein könnten.

Zur Sprache kam im Austausch mit den Journalist:innen auch, unter welchen Arbeitsbedingungen die Gerichtsberichterstattung stattfindet: Meist erhalten sie erst wenige Minuten vor Prozessbeginn die Anklageschrift und haben so gar nicht die Möglichkeit, sich eingehender mit dem Fall auseinanderzusetzen. Gerade vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die Journalist:innen trotz Erfahrung letztlich juristische Laien sind, stellte die Kommission fest, dass die Berichterstattung im Endergebnis als sehr gut taxiert werden darf. Auch, dass in der Berichterstattung der Fokus oft weniger auf dem Ereignis, als auf der Einordnung der (möglichen) Qualifikation liegt: Ob es sich etwa um vorsätzliche Tötung, Mord oder Totschlag handelte oder ob ein Verkehrsunfall mit Todesfolge (grob-)fahrlässig oder eventualvorsätzlich entstand.

Eine längere Diskussion zwischen Redaktionsvertretern und Mitgliedern der Kommission entstand in der Frage, ob und wie die Nationalität von Beteiligten behandelt werden sollte. Die Publizistischen Leitlinien von SRF geben hier eine klare Zurückhaltung vor (hier): Die Nationalität soll nur dann erwähnt werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Delikt bedeutsam ist, die Tat besser zu verstehen hilft oder ein begründetes öffentliches Interesse am Hintergrund der Täterschaft besteht. Nicht wenige Kommissionsmitglieder waren demgegenüber der Ansicht, dass es durchaus angemessen wäre, die Nationalität(en) der Delinquenten immer zu nennen – egal, ob es sich um Schweizer:innen oder ausländische Staatsangehörige handelt. Dies schaffe Klarheit und diene einer sachlichen Debatte, insbesondere in der aktuellen Zeit, in welcher aufgrund der Staatsangehörigkeit immer wieder Pauschalisierungen und Vorverurteilungen vorgenommen werde.

Fall 1: Tötungsdelikt in Würenlos

Prozessauftakt im Mittags-Regi vom 4.11.25 (ab 3’25)

Moderationsgespräch im Abend-Regi vom 4.11.25 (ab 10’45)

Urteilsverkündung im Morgen-Regi vom 5.11.25 (ab Beginn)

Fall 2: Tödlicher Verkehrsunfall im Reusstal

Bericht im Mittags-Regi vom 21.10.25 (ab 3’00)

Moderationsgespräch im Abend-Regi vom 21.10.25 (ab 10‘20)

Fall 3: Femizid in Rupperswil

Prozess-Vorschau im Morgen-Regi vom 13.11.25 (ab 2’54)

Bericht im Mittags-Regi vom 13.11.2025 (ab Beginn)

Urteil/Moderationsgespräch im Abend-Regi vom 13.11.2025 (ab Beginn resp. 1‘17)

Urteil im Morgen-Regi vom 14.11.2025 (ab 4‘15)

Fall 4: Kindstötung in Hägglingen

Online-Beitrag mit Radio-Beitrag im Morgen-Regi vom 9.9.2024

Online-Beitrag mit Radio-Beitrag im Mittags-Regi vom 9.9.2024

Online-Beitrag mit Moderationsgespräch im Mittags-Regi vom 13.9.2024

Text: Fabian Gressly, Co-Präsident SRG Aargau Solothurn

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