Haben Sie gewusst, dass...

... die SRG SSR dazu verpflichtet ist, für die Qualitätssicherung der Programme eine Ombudsstelle und den Dialog mit der Bevölkerung zu betreiben? Das geben das Radio und Fernsehgesetz (RTVG) und die Konzession vor.

Qualität ist der SRG SSR wichtig: Ob bei Information, Unterhaltung oder im Sport. Gut produzierte, qualitativ hochwertige und ausgewogene Inhalte sind ein Eigenanspruch der Unternehmenseinheiten aber auch definierter Auftrag der SRG. Die SRG SSR schreibt denn auch selbst: «Wir halten uns an die qualitativen und ethischen Kriterien (Relevanz, Professionalität, Unabhängigkeit, Vielfalt und Zugänglichkeit) gemäss Artikel 4 der Konzession und der Angebotscharta der SRG.»

Ergänzend zu der Überprüfung und den Kontrollmechanismen im Unternehmen (z.B. der übliche Vieraugen– oder Ohrencheck vor der Veröffentlichung) hat hier auch die Trägerschaft eine zentrale Rolle. Die Trägerschaft ist einerseits dafür verantwortlich in jeder Sprachregion eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten und zu bewirtschaften. Im Jahr 2025 hat die Ombudsstelle der SRG in der Deutschschweiz 1408 Beanstandungen erhalten, im Jahr 2024 waren es 852 Beanstandungen. Die Ombudsstelle hat all diese Fälle geprüft und beantwortet. Beantworten heisst immer: Beschwerde lesen, Beitrag hören/lesen/schauen und beurteilen, mit den zuständigen Redaktionen sprechen und im Anschluss einen Bericht inklusive einem Entscheid verfassen. Alle Fälle können hier eingesehen werden.

Nebst der Ombudsstelle, welche ausgestrahlte Beiträge/Sendungen auf Ausgewogenheit und Korrektheit zu prüfen hat, hat die SRG gemäss Konzession und Vereinsstatuten auch den Auftrag das Programmschaffen von SRF zu begleiten und einen engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und der Bevölkerung sicherzustellen. Dazu unterhält die SRG Deutschschweiz einen Publikumsrat.
In unterschiedlichen Dialogfenstern finden so Anlässe, Umfragen und Austauschmöglichkeiten zu Medien, Medienkonsum, Programminhalten, Formaten oder übergeordneten Themen wie z.B. «Sport», statt.

Auch auf regionaler Stufe beteiligt sich die Trägerschaft an der Qualitätssicherung. Der Verein SRG AG SO pflegt eine Kommission Programmbeobachtung, die regelmässig Rückmeldungen zum Programm gibt. Dabei liegt der Fokus liegt auf Inhalten mit Bezug zu den Kantonen Aargau und Solothurn, insbesondere auf dem Regionaljournal und der Arbeit der Fernsehkorrespondent:innen, zunehmend aber auch auf Dok-Formaten oder Sportübertragungen aus beiden Kantonen. Publikumsrat und Programmbeobachtung nehmen damit eine wichtige Position ein, um den Programmschaffenden ein Feedback zu geben, wie sie ihren Auftrag erfüllen.
Wichtig zu betonen: Sowohl der Publikumsrat und auch die Kommission Programmbeobachtung dürfen nicht in Programminhalte eingreifen. Die Redaktionen sind inhaltlich unabhängig. Dank eines konstruktiven Austauschs im Sinne der Sache ermöglichen die Reaktionen aber auch trotz dieser Kompetenzentrennung eine ständige Verbesserung der Inhalte und somit eine stets gute Qualität für Nutzende der Angebote.

Da die Aufgaben der Qualitätssicherung per Konzession und RTVG festgehalten sind gehören sie zum Grundauftrag. Eine Halbierung des Budgets der SRG SSR würde auch bedeuten, dass dieser Dialog zur Qualitätssicherung abgebaut werden müsste.

Text: Marina Della Torre, Co-Präsidentin SRG AG SO

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