Haben Sie gewusst, dass...

... die SRG heute heute 83,9 Prozent ihres linearen Fernsehangebots untertitelt. Ein grosser Mehrwert für gehörlose Menschen und Menschen mit einer Hörbehinderung.

Die SRG ist per Konzession verpflichtet , Bedürfnisse von Menschen mit Sinnesbehinderung zu berücksichtigen. Dafür bietet die SRG Untertitelungen, Audiodeskriptionen sowie Übersetzungen in Gebärdensprache an. SRF strahlt Sendungen wie «Tagesschau», «Rundschau», «Einstein» oder « SRF Kids News» in Gebärdensprache aus. Auch Ansprachen des Bundesrats zu eidgenössischen Abstimmungen oder die nationale 1. Augustsendung werden in Gebärdensprache ausgestrahlt. Das gesamte Angebot in Gebärdensprache der SRG umfasste 2024 folglich 1283 Stunden.
In der Schweiz leben rund 20'000 bis 30'000 gehörlose Menschen. Rund 1,3 Millionen Menschen gelten als Menschen mit einer Hörbehinderung. Für sie sind – neben dem Bild – die Untertitelung und die Gebärdensprache der Schlüssel zur visuellen Information und Unter­haltung.

In der Schweiz leben nebst den Menschen mit Hörbehinderung etwas über vier Prozent Menschen mit einer Sehbehinderung. Der gesprochene Anteil bei Informations- und Dokumentarsendungen hilft ihnen, den Inhalt weitgehend vollwertig zu verstehen.
Als Dienstleistung zeigt die SRG auch Hörfilme, die durch eine Bild- und Handlungsbeschreibung ergänzt werden, sogenannte Audiodeskription.
2024 strahlte die SRG 1846 Stunden Audiodeskription aus (inklusive Wiederholungen), darunter Unterhaltungssendungen, Dokumentationen, Spielfilme und Serien. Die fiktionalen Serien «Neumatt» und «Winter Palace», die Doku-Serien «Auf und davon» und «Der Ski-Zirkus» sowie das Unterhaltungsformat «Ding Dong – Spezial» wurden in allen Sprachregionen audiodeskribiert.

Die SRG hat zum Ziel, der Anteil dieser Angebote ständig zu erhöhen. So werden Website und Apps stetig verbessert und neue Plattformen werden von Anfang an barrierefrei entwickelt.

Die Tochtergesellschaft SWISS TXT der SRG SSR erstellt dafür diverse Dienstleistungen. Zusammen mit europäischen Universitäten arbeitet SWISS TXT zudem an Innovation: Untertitelungen werden z.T. mit Hilfe von automatischer Spracherkennung ermöglicht, Einsatz von Avataren für Gebärdensprache oder AI-gestützte Systeme, für Audiodeskriptionen. Ziel ist es, die Technologien zu verbessern und sinnvoll einzusetzen.

Nebst der Konzession beinhaltet auch das RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) Vorgaben zu inklusiveren Medienangeboten. So ist zum Beispiel festgehalten, dass Regionale Fernsehveranstaltende mit Konzession die Hauptinformationssendungen mit Untertitel versehen müssen.
In der Diskussion ums Sparen und um die Halbierungsinitiative gehen solche Verpflichtungen in der Konzession und im RTVG oft vergessen. Die SRG SSR hat im Sinne eines medialen Service public den Auftrag, Inhalte für Menschen mit Sinnesbehinderung aufzubereiten.

Dank der SRG entsteht ein vielseitiges und wichtiges Angebot für Menschen mit einer Sinnesbehinderung. Das ist wichtig für politische Partizipation und kulturelle Teilhabe in der Schweiz. Fragt sich, wie die Vielzahl von Verpflichtungen durch gesetzliche Vorgaben mit der Hälfte des Budgets eingehalten werden sollen. Wer sich dafür interessiert, wie solche Angebote entstehen, dem empfehlen wir den Blick hinter die Kulissen.

Text: Marina Della Torre, Co-Präsidentin SRG Aargau Solothurn

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